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Brückenbauwerk in Basalt mit breitem Korbbogen. Regelmäßig gemauert mit rundem Wangenabschluss nach oben und zungenförmigen Abknickungen zu den Straßen hin. Der Brückenbau ist in der Art des 17. oder 18. Jhs. erstellt. Im Keilstein Datum 1936. Entstanden im Geist der Heimatstilbewegung, reizvoll innerhalb des Ortsbildes, deshalb Kulturdenkmal wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |