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Wohnhaus aus dem Jahr 1851 in konstruktivem Fachwerkraster über zwei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus und abschließendem Krüppelwalmdach im Kreuzungsbereich zweier Durchgangsstraßen. Angeschlossen ist eine Schmiede aus dem späten 19. Jh., die als gut erhaltenes Zeugnis dörflichen Handwerks mit Arbeitsgeräten und Einbauten wie Esse und Blasebalg denkmalpflegerischen Schutz genießt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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