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An der innerörtlichen Kreuzung im Ortskern von Hilgershausen, dort wo die Straßen von Kammerbach, Wendershausen und Dudenrode zusammentreffen, befindet sich ein historischer Wegweiser, ein Pfeiler über quadratischem Grundriss mit pyramidalem Abschluss, der aus verkehrsgeschichtlichen Aspekten als schützenswertes Kulturdenkmal anzusprechen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |