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Dreiseitig geschlossene Hofanlage mit einem Wohnhaus aus dem Jahr 1749, das sich in zwei Geschossen über hohem Sockel in einer markanten Fachwerkkonfiguration, bestehend aus Mannfiguren mit leicht gebogenen Fußstreben, erhebt. In den Eckständern eingelegte Rundstäbe. Die angeschlossenen Wirtschaftsgebäude in konstruktivem Fachwerkverband und Backsteinausfachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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