Leichenhalle des christlichen Friedhofs
Homburger Straße 68, 76 und 82
Leichenhalle jüdischer Friedhof
Friedhofswärterhaus
Gräberfeld jüdischer Friedhof
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Homburger Straße 82
  • Homburger Straße 76
  • Homburger Straße 68
Christlicher und jüdischer Friedhof, Friedhofswärterhaus mit Remise
Flur: 10
Flurstück: 10, 15/2, 8

Anfang unseres Jahrhunderts wurden südlich von Bad Nauheim in direkter Nachbarschaft ein christlicher und ein jüdischer Friedhof angelegt. Sie lösten ihre Vorgänger am südlichen Rand des alten Dorfes Nauheim (ehemals christlicher Friedhof, heute Park) und an der Ecke von Homburger Straße und Blücherstraße (jüdischer Friedhof, vollkommen erhalten) ab. Für die gemeinsame Konzeption der beiden neuen Friedhöfe, die als äußeres Zeichen der Integration von christlicher und jüdischer Glaubensgemeinschaft gelten kann, war der amtierende Stadtbaumeister Schmidt verantwortlich. Auf der Eingangsseite entlang der Homburger Straße begrenzt eine Mauer in gelben Ziegeln die beiden Friedhöfe. Der begleitende Weg auf der Straßenseite wird von einer Allee gesäumt. Den christlichen Friedhof dominiert eine zentral gelegene Leichenhalle. Vom Hauptportal des Friedhofs führt eine Allee auf ihren Eingang. Nördlich des Friedhofs wurde 1911 ein Wärterhaus, 1914 eine Remise für die Leichenwagen ergänzt.

Südlich des christlichen schließt sich der jüdische Friedhof an. Die kleine Leichenhalle, der Hauptkubus wie die Einfriedung in gelben Ziegeln, auf der Frontseite mit einem gestaffelten Giebel als auffälligstes Motiv.

Trotz jüngerer Erweiterungen ist die ursprüngliche Gesamtplanung für die beiden Friedhöfe noch nachzuvollziehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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