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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit seitlich angrenzendem überdachten Hoftor; das Wohngebäude ist im Erdgeschoß massiv erneuert. Das ungestörte Fachwerkgefüge darüber ist verputzt und verschiefert, es ist vermutlich um 1700 entstanden. Besonders wertvoll ist das jüngere Hoftor von Anfang des 19. Jhs. mit Schnitzereien, die den Pfosten und den Kopfbändern des Sturzes folgen. Erhaltenswert auch die Einfriedung des vor dem Wohnhaus angelegten kleinen Hausgartens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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