Wetzlarer Straße 113, BAMAG-Halle innen
Wetzlarer Straße 113, BAMAG-Halle
BAMAG-Halle mit Kranbahn
Werkhalle innen
Sanierte Werkhalle innen
Östliche Werkhalle mit Kranbahn
Verwaltungsbau von 1935
Wetzlarer Straße 113, Verwaltungsgebäude
Wetzlarer Straße 113, Werkhalle der 1920er Jahre
Werkswohnungsbau aus den 1920er Jahren
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Wetteraukreis
Butzbach
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Verwaltungsbau und Werkhalle der Berlin-Anhaltischen Maschinenbau AG (BAMAG)
Flur: 5
Flurstück: 74/21, 74/22

Teil der Gesamtanlage:
BAMAG-Oberwerk

Die Niederlassung der BAMAG in Butzbach in den Jahren vor dem 1. Weltkrieg festigte den Ruf der Stadt als bedeutender Industriestandort der Wetterau. Das BAMAG-Oberwerk nördlich des Stadtkerns mit eigenem Bahnanschluß wird auch als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt (vgl. dort). Als Kulturdenkmal besonders hervorzuheben ist vor allem die große, ungefähr nordsüdlich ausgerichtete Werkhalle. Auf der sichtbaren Längsseite ist der Stahlfachwerkkonstruktion der Halle eine selbsttragende Fassade aus Beton vorgeblendet. Ihre beinahe kolossale Gliederung mit Pfeilern, die von einem architravartigen Element überfangen werden, verrät einen anspruchsvollen Gestus. Neben der architektonischen Gliederung ist es bereits die reine Größe, die der Halle unter den Industriebauten Hessens aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg einen besonderen Rang zuweist. Nördlich der Halle rahmt ein Verwaltungsbau den Zutritt zum Werk. Das zweigeschossige Gebäude, für die Entstehungszeit ebenfalls vor dem 1. Weltkrieg konventioneller gestaltet, ist aufgrund seiner identitätsstiftenden Funktion ebenfalls als Kulturdenkmal zu bewerten. In den 1920er Jahren wurde die Butzbacher BAMAG-Niederlassung von der aus dem Saarland stammenden MEGUIN AG übernommen und weiter ausgebaut.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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