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Teil der Gesamtanlage:
Nieder-Weisel
Es handelt sich um einen zweigeschossigen Fachwerkbau. Durch seine Lage am Marktplatz und gegenüber dem Kirchhof hat er im Ortsbild ein besondere Bedeutung. In der östlichen Hälfte des Wohnhauses ist das Gefüge eines Wandständerbaus erhalten, dessen Pfosten sich durchgehend über die beiden Vollgeschosse erstrecken. Die quer verlaufenden Deckenbalken sind in die Pfosten eingezapft. Die Aussteifung des Gefüges erfolgt geschoßweise getrennt durch jeweils auch geschoßhohe Streben. Die Entstehungszeit dürfte in dem Zeitraum um 1500 liegen. Der erhaltene spätmittelalterliche Gebäudeabschnitt ist baugeschichtlich so wertvoll, daß das Gebäude trotz der nachträglichen Veränderungen in der westlichen Gebäudehälfte und im Dach insgesamt als Kulturdenkmal zu bewerten ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |