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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Graben 5
Ehem. kath. Gesellenhaus, Vereinshaus
Flur: 1
Flurstück: 370

1873 von dem Heppenheimer Stadtbaumeister Klein errichtetes Gebäude für den 1864 gegründeten Gesellenverein Heppenheim, der sich im Sinne Adolf Kolpings um die Fortbildung und Unterbringung der wandernden Handwerksgesellen bemühte. Aus finanziellen Gründen musste das Gebäude nach einigen Jahren verkauft werden und zeitweilig wurde eine Zigarrenfabrik hier eingerichtet. Unter dem Prälaten und Generalvikar Franz Engelhardt konnte es für den 1889 neu gegründeten Gesellenverein wohl in den 1890er Jahren erneut erworben werden und wurde in den Folgejahren als Vereinshaus genutzt. 1903 erfolgte ein größerer Umbau durch den Bensheimer Architekten Ludwig Kessler.

Langgestreckter, eingeschossiger Putzbau mit zwei unterschiedlich gestalteten, nur wenig vortretenden Risaliten. Der nördliche Risalit mit markantem Schweifgiebel, der die Inschrift „Katholisches Vereinshaus 1873" enthält, der südliche mit einfachem Fachwerkgeschoss und Satteldachgiebel. Hier in einem Balken in Höhe der Trauflinie die Inschrift: „An Gottes Segen alles gelegen". Erdgeschossfenster mit betonten Sandsteinrahmungen, im Südrisalit Korbbogenabschluss, im Nordrisalit Dreiecksgiebel. Rückwärtig breites Sandsteinportal zum ehemaligen Biergarten, zu dem eine Treppenanlage hinabführt. Im Inneren über zwei Absätze ins Obergeschoss führende Steintreppe mit vom Jugendstil beeinflusstem Eisengeländer, im großen, mit einer Stahlträgerdecke versehenen Saal teilweise alte Türen mit rundbogigen Oberlichtern und Resten von Wandfassungen vorhanden. In einem Raum des Dachgeschosses unterhalb der Decke Wandmalereien eines unbekannten Gesellen, die u.a. Zeichen für die verschiedenen Zünfte zeigen sowie die Inschrift: „Gott segne das ehrbare Handwerk".

Das in der Gesamtanlage I der Heppenheimer Altstadt gelegene Vereinsheim ist aufgrund seiner orts- und sozialgeschichtlichen Bedeutung, seiner städtebaulichen Wirkung, aber auch wegen interessanten künstlerischen Details Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess.

Denkmalschutzgesetz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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