Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bereits 1884 wurde an dieser Stelle die Maingau Zuckerfabrik gegründet. Sie existierte bis 1912 und wurde 1912/13 kurzzeitig als Chemische Fabrik Maingau GmbH weitergeführt, musste aber während des Ersten Weltkrieges ihren Betrieb einstellen. 1922 erwarb die Otto & Quantz GmbH Frankfurt am Main das Anwesen und vertrieb dort Lebens, vor allem Schweizer Schokola. Kurz darauf begann die Firma selbst mit der Schokoladenproduktion nach Schweizer Rezepten. Für die Fabrikation wurden bereits 1925 bauliche Erweiterunnotwendig, so entstand beispielsweidas heute noch erhaltene sogenannte Werkstattgebäude.
1928 fusionierten Otto & Quantz mit "Linda-Gesellschaft für kondensierte Milch und Kindermehl mit beschränkter Haftung, Lindau Bodensee" zur "Deutschen Aktienfür Nestle-Erzeugnisse". Nestle übernahm gleichzeitig die Sarotti GmbH in Berlin, welche ein Jahr später die HatFabrik übernahm. Im Zweiten Weltkrieg musste die Produktion wegen Rohstoffmangels eingestellt werden, und es wurden zeitweise andere Produkte, z. B. Kaffee-Ersatz, hergestellt. Schokolade wurde wieder seit 1949 produziert, und in den fünfziger Jahren konnte das Werk umfassend modernisiert und erweitert werden. Weitere Neubauten kamen in den sechziger Jahren hinzu, und Sarotti war zu dieser Zeit mit ca. 2000 Mitarbeitern der größte Arbeitgeber im Main-Taunus-Kreis. Der Schwerpunkt der Schokoladenproduktion wurde jedoch bald in das Sarotti-Werk nach Berlin verlegt, und die Beschäftigtenzahl sank, bis schließlich 1994 das Hattersheimer Werk geschlossen wurde.
Aus dieser langen und wechselvollen Firmengeschichte haben sich folgenGebäude erhalten: der Schornstein aus Backstein, der der Gründungsfabrik des 19. Jahrhunderts entstammt und für Hattersheim eine Art Wahrzeichencharakter besitzt; das Werkstattgebäude von 1925 mit seinen zweigeschossigen Eckund dem eingeschossigen Mit, durch Gesimse und Fenstergrupgegliedert, wobei der südliche Pavillon in Fensterformen und in der Ausbildung eines Zwerchgiebels reicher ausgestattet ist; zudem ist aus der Erweiterungszeit der fünfziger Jahre der Pförtnerpavillon mit ovalem Abschluss und zeittypischem, ausFlachdach erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |