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Im Grundriss der Altstadt von Hessisch Lichtenau, ein ovales, von einer Wehrmauer umgebenes, planmäßig angelegtes Gebilde, verbindet die Landgrafenstraße in leichtem S-Schwung das Ober- und Untertor. Die beiden seitlich davon verlaufenden Parallelstraßen - die Burg- und die Kirchstraße - sind an ihren Enden derart in gleichmäßiger Rundung zusammengeführt, dass sie eine Art Ring bilden, der dem Verlauf der Stadtmauer folgt. Von der zentral gelegenen Landgrafenstraße führen mehrere Stichgassen - auf der Westseite drei, auf der Ostseite zwei und der Kirchplatz - in die Außenbereiche. Der Kirchplatz, das Zentrum der Stadt, befindet sich, ein wenig aus der Mitte des Grundrisses versetzt, zwischen Junkergasse und Schmiedegasse. Gegenüber der Kirche befand sich das ehemals fürstliche Amtgebäude aus dem Jahr 1766/67, das 1961 abgerissen wurde. Den Platz des Amtgebäudes nimmt heute die Volksbank ein. Wenig nördlich der Kirche befindet sich das Rathaus. Deutlich abgesetzt von der Stadtmitte befand sich im südwestlichen Bereich die ehemals landgräfliche Burg, später dann an gleicher Stelle der von Meisenbug'sche Hof.
Die wirtschaftliche Potenz der Stadt Lichtenau vergegenwärtigen einige groß dimensionierte Fachwerkgebäude aus dem 17. Jh. Sie erheben sich vornehmlich dreigeschossig in der Hauptstraße. Besonders bemerkenswert sind die Häuser Landgrafenstraße 13 - 17, 42 und 48 a.
Die Seitenstraßen säumt eine zumeist kleinmaßstäbliche Bebauung, die in ihrer Masse aus dem 18. Jh. stammt. Es handelt sich dabei in der Regel um traufständig orientierte Fachwerkwohnhäuser in einfacher Abzimmerung, die häufig auf die Ausbildung von Gerüstfiguren verzichtet, oft fehlen auch die sonst üblichen Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes. Als ehemalige Kleinbauernstellen erweisen sich die Häuser mit erhaltenen Wirtschaftsbauten, wie etwa die Gebäude Kirchstraße 6 und Kirchstraße 8. Eine Massierung schützenswerter Objekte findet sich in der Kirchstraße 17 - 21 oder in der Burgstraße 12 - 16.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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