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Die Kernstadt von Hessisch Lichtenau wird von einer Mauer umgeben, die in weiten Teilen erhalten ist. Im südwestlichen Abschnitt erreicht sie eine Höhe bis zu 5 m und musste durch Strebepfeiler abgestützt werden. Zugang gewährte die Mauer durch Tore an den Enden der Hauptstraße, also dem nördlichen und südlichen Abschluss der Landgrafenstraße. Der Standort des nördlichen Turmes ist durch einen Pfeiler aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. gekennzeichnet. Im Süden besitzt das „Obertor" seine alte Befestigung, ein Rundturm aus Bruch- und Quadermauerwerk mit kleinen Öffnungen im oberen Bereich und abschließendem Kegeldach. Der Turm stammt aus den Jahren 1445 bis 1456. Gegenüber befindet sich eine Wappentafel des alten Renthofes, der 1766/67 unter Landgraf Friedrich II. erbaut und im Jahr 1961 abgebrochen wurde. Das Medaillon mit dem Monogramm Friedrichs umläuft das Motto des Hosenbandordens.
Hinter dem Gebäude Kirchstraße 35 befinden sich, in die Mauer eingelassen, zwei Wappensteine aus den Jahren 1522 bzw. 1706, die von dem Hofgut Hambach bei Hessisch Lichtenau/Walburg stammen, das im Jahr 1974 niedergelegt wurde. Hinzu kommt ein ehemals als Türsturz dienendes Gebälk mit der Aufschrift:
SI DEUS PRO NOBIS QUIS CONTRA NOS DUZCH AHN ORDNUNGE HERREN BRIGATIER CARL VON BOYNEBURGK GNT VON HOENSTE1N GEBAUED VON JUDITHA AUGUSTA VON BOYNEBURGK GEBORNE VON MARSCHALCK GENERAL MAIORIN IM ZWEITEN IAHR NACH IHREM SEELIGEN HERREN TOTT ANNO 1706.
Das Quenteler Tor im Westen wurde am Braustättenplatz im Jahr 1767 eingebrochen. Im Bereich der Wallstraße öffnet ein Portal die Mauer, dessen leicht gebogener Sturz die Aufschrift DI 5 SEPTEMBRIS ANNO 1767 trägt. Wenig entfernt davon befindet sich hinter dem ehemals Meisenbug'schen Besitz in der Burgstraße ein erhaltener Turm über leicht rechteckigem Grundriss. Der Turm ist einziges erhaltenes Zeugnis einer Staffel von Wachtürmen, die sich über quadratischem Grundriss mit einer Kantenlänge von etwa 3,5 m bis zu einer Höhe von 15 m erhoben. Der den Turm abschließende Holzaufbau ist jüngere Zutat.
Der Durchbruch der Heinrichstraße im Osten des Mauerbereiches erfolgte nach dem Stadtbrand von 1886.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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