Kaiser-Friedrich-Promenade 61, 61b
Nr. 61, 61b, Veranda (Detail)
Nr. 61, 61b, Nebengebäude
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 61
  • Kaiser-Friedrich-Promenade 61a
Villa und Nebengebäude
Flur: 17
Flurstück: 101/17

Zur Bebauung des Platzes "auf dem Hain", der Johann Sauer gehörte, sind insgesamt vier Projekte erhalten: 1844 Holler / J. Sauer, 1845 Concipient und Bauherr J. Sauer, 1845 (?) J.Sauer/Adolph Greiss, 1852 Holler/Greiss (ausgeführt). Über Sockelgeschoss stehender, zweigeschossiger Kubus mit vierachsiger Fassade, deren Gesimsgliederung, Art der Durchfensterung (u.a. in Blendbogen eingeschriebene Rechteckfenster) und Behandlung der Wandfläche (Putzrustika und Flachputz) auch an den Seiten auftritt. Die gusseiserne, gotisierende Veranda ersetzte diejenige von 1859.

Nach Entwurf Jacobi wurde 1885 für den Kgl. Hoffotographen Thomas Heinrich Voigt im Hofraum ein Atelier errichtet. Zweigeschossiger, mit der Giebelseite zur Einfahrt stehender Bau. Das grundsätzlich aus einer einfachen Rechteckform bestehende Gebäude gewinnt seine lebhafte Erscheinung durch die vielfältigen Materialien wie rote und gelbe Klinker, Buntsandstein, Holz sowie erhöhtes Volumen durch den hölzernen Vorbau an der Schmalseite, der dem mit Porte fenêtre und Wandschmuck (sandsteinerne Rollwerkkartuschen) ausgestatteten Obergeschoss als Balkon dient. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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