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Geradliniger Durchstich (Länge 535 m) eines westlichen Ausläufers des Gr. Reffenkopfs (298 m) zum Überwinden der Wasserscheide zwischen Seemenbach und Gründau; 1868-70 für doppelgleisigen Verkehr angelegt mit hufeisenförmigem Querschnitt und Stirnfronten bzw. Böschungsmauern aus rotem Sandstein (im Süden zur Hangsicherung in halber Breite gesperrt).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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