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Die heutige Baugruppe aus mehreren Jahrhunderten kann wahrscheinlich auf die archivalisch bekannte, aber nicht näher lokalisierte mittelalterliche Nikolaus-Kapelle zurückgeführt werden. 1341 wird eine St. Nikolaus-Kapelle zu Büdingen als Filial der Pfarrkirche St. Remigius erstmals urkundlich erwähnt. Aus den Jahren vor der Reformation um 1500 sind Belege über Erneuerungsarbeiten (Neudeckung des Daches, Bewurf und Weißung der Außenwände, Ausmalung der Decke) bekannt.
In der Folge der Reformation, im Laufe des 16. Jahrhunderts, scheint die Kapelle in einen Wohnbau umgewandelt und mit einem unterkellerten Quertrakt erweitert worden sein. Der Kellereingang des Erweiterungsbaues und seine Schwelle zwischen zwei Kellerräumen tragen die Jahreszahl 1560.
Im Zuge der Einführung des reformierten Bekenntnisses in Büdingen kurz nach 1600 wurde die Gebäudegruppe, wohl als überliefertes "Pfarrhaus in der Schlossgasse" zu identifizieren, für einen der zwei neuen reformierten Pfarrer hergerichtet. Im 18. Jahrhundert stand das Haus der wieder zugelassenen Gemeinde der Lutheraner zur Verfügung und ist in einem Verzeichnis 1796 als "Lutherisch Schulhaus" angesprochen. Mit dem Zusammenschluss von Reformierten und Lutheranern 1817 diente das Gebäude weiter als (nunmehr im Ort 3.) Pfarrhaus und Wohnung des 1.Lehrers am Büdinger Gymnasium, Georg Thudichum, dessen Sohn Ludwig später in London zu einem Pionier der Gehirnforschung werden sollte.
Der heutige Baubestand im Hofbereich des Lukischen Hauses Schlossgasse 11 bildet eine L-förmige Baugruppe mit niedrigem Winkelbau aus. Im Erdgeschoss des west-östlich gelagerten älteren Bauteils haben sich, vom dreiseitig gebrochenen Ostabschluss ausgehend, vermutlich Reste des aufgehenden Mauerwerks der gotischen Nikolauskapelle erhalten. Die Außenmaße des ehemaligen Kapellenraums sind mit etwa 9 m Länge und etwa 5,5 m Breite zu bestimmen. Das Erdgeschoss des nord-südlichen Querbaues kann, den Datierungen des Kellers entsprechend, auf die Umbauphase des 16. Jahrhunderts zurückgehen. Wohl im Rahmen dieser Erweiterung entstand auch unter dem ehemaligen westlichen Kapellenbereich ein später wieder verschütteter aber bis heute erhaltener Kriechkeller. Am eingeschossigen Winkelbau ein hölzernes Türgewände mit stumpf ausladendem Profil, dat. 1610, eine Neurenaissancetür rahmend, weiter ein einfach gerahmtes Doppelfenster, wie auch am Querbau; insbesondere im Erdgeschoss der Westseite vorkommend. Das westliche Hauptportal über eine Vortreppe besitzt dagegen eine geohrte Architravrahmung mit Basiskonsolen. Das Mansarddach über der ehemaligen Kapelle, das einfache konstruktive, auf Verputz berechnete Fachwerk im Obergeschoss über alle Gebäudeteile sowie die Fensterdispositionen weisen in das 18. Bzw. frühe 19. Jahrhundert. In einem Fenster des Obergeschosses Namensritzungen Georg Thudichum und wohl (Graf) Gustav (zu) Ysenburg. Im Kriechkeller wurden Bruchstücke von Ofenkacheln (gleich derjenigen erhaltener Kachelöfen im Büdinger Schloss) und ein Kaminfuß von der Ausstattung des Umbaus um 1600 gefunden.
Die Gebäudegruppe Schlossgasse 13 ist Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und geschichtlichen Gründen vor allem als Zeugnis der städtischen Kirchen- und Kulturgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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