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Geradliniger Durchstich (Länge 673 m) eines nördlichen Ausläufers des Steinknorre (259 m)zum Überwinden der Wasserscheide zwischen Nidda und Nidder; 1868-70 für doppelgleisigen Verkehr ausgelegt mit Hufeisenförmigem Querschnitt und Stirnfronten bzw. Boschungsflügeln aus rotem Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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