Buderus-Park 1
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Wetteraukreis
Hirzenhain
  • Buderus-Park 1
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  • Buderus-Park 4
  • Nidderstraße 2
Hüttenwerk Buderus
Flur: 1
Flurstück: 96/18, 96/24, 96/34, 96/38

Seit 1375 Waldschmiede; seit Mitte des 15. Jhs. bestanden ein Bergwerk und eine Eisenhütte unter den Grafen von Stolberg. Nach Erliegen im Bauernkrieg 1555 wieder in Betrieb, Zusammenbruch im Dreißigjährigen Krieg. 1678 durch die Familie Buderus als Erbpächter die ersten Hochöfen erbaut. Sie erwarben 1869 das Werk. 1882 Stilllegung des Hammers und 1885 des Hochofens. Weiterführung bis heute als metallverarbeitender Betrieb.

 

Nidderstraße 2

Fl. 1, Fst. 96/18

Arbeiterwaschhaus

Kapellenartiges Gebäude mit dem Giebel zur Durchgangsstraße, künstlerisch bedeutende historisierende Formen mit Jugendstilanklängen, ausgefallener Bauornamentik. Aufwendiges Portal, vorkragende Vorhalle. Der Bau ist ein herausragendes Beispiel für die Arbeitshygiene der Zeit um 1900.

Buderuspark 1

Fl. 1, Flst. 96/34

Pförtnerbau

Ehemaliges Mühlengebäude auf hohem Hausteinsockel mit Fachwerkobergeschoß um 1870. Loggiaartiger Vorbau in Holz um 1900. Der Bau stellt im Kern einen der frühen Gründungsbauten dar.

Buderuspark 2

Fl. 1, Flst. 96/24

Verwaltungsbau

An der Südostecke des Werksgeländes gelegen. Zweigeschossig in roh schariertem Haustein mit durch Überhöhung und Balkons betonter, im Straßenbild wirksamer Ecke; umlaufender Basaltklötzchenfries an der Traufe. An der Rückseite Biforienfenster. Erbaut 1847 mit feinen historisierenden Details.

Buderuspark 4

Fl. 1, Flst. 96/38

Große Werkhalle

Funktionalistischer Baukörper mit starker Betonung der Vertikalen durch Ziegellisenen, hinter denen die Fenster zurücktreten. Expressionistische Details an Hauptgesims und durchlaufender Gaube. Entstanden um 1925 stellt die Halle das bedeutendste Beispiel für den funktionalistischen Fabrikbau im Kreis dar.

Diese Bauteile der Hütte sind als Sachteile Kulturdenkmal wegen ihrer technischen, geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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