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Die Gesamtanlage umfasst die in den Jahren 1904-07 entstandenen, freistehenden Gebäude ab dem südwestlichen Beginn der Pfnorrstraße - einschließlich des Eckgebäudes Am Wildenstein 6 - von ähnlicher Höhenentwicklung und ähnlichem Gesamtaufbau, z. T. mit Einfriedung, bei ansteigendem Gelände darüberliegendem Quadersockel, zweigeschossiger Putz- bzw. Quaderfassade und abschließendem, z. T. hölzernen Giebelaufbau, dieser bei Nr. 3 und 5 als Merkmal im Landhausstils, bei Nr. 9 als Element des Burgcharakters.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |