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Außerhalb des historischen Stadtkernes befindet sich eines der wenigen erhaltenen Gartenhäuser aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. Es befand sich in einem Areal, das auf einem zeitgenössischen Stadtplan als „Herrschaftlicher Garten" bezeichnet wird. Es ist ein eingeschossiger kubischer Putzbau mit Ladeerker im abschließendem Mansarddach und originaler Eingangstür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |