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In seinen Bauteilen gut erhaltener Hofanlage des 17. und 18. Jahrhunderts, die Straßenseite mit einem kleinen Fachwerkwirtschaftsbau nur halb geschlossen. Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus in schlichter Rähmkonstruktion des späten 17. Jahrhunderts. Erdgeschoss und eine Traufseite massiv erneuert. Dazu parallel die Fachwerkscheune des 18. Jahrhunderts in lebhafter, symmetrischer Verstrebung, heute zu Wohnzwecken umgebaut; störende Fensterformate und Anbauten.
Der Hof markiert die Randsituation an der ehemaligen Ostpforte, ablesbarer Scheunenkranz.
Das Objekt ist aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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