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Gießen, Stadt und Landkreis
Biebertal
Königsberg
  • Grube Königsberg 1
  • Eulersacker
Grube Königsberg
Flur: 5
Flurstück: 132/2, 132/4

Winkelförmige Anlage östlich des Ortes, errichtet in den Jahren ab 1952 durch den Mannesmann-Konzern zur Förderung von Eisenerz. Die Grundkonzeption der bis auf das demontierte Seilführungs- und Schachtgerüst erhaltenen Anlage war von der Bauabteilung des zum Konzern gehörenden Steinkohlenbergwerks Consolidation in Gelsenkirchen entwickelt worden, die Bauleitung oblag dem Architekten Heinz Helbig. Die Anlage besteht aus dem Werkstattgebäude, dem Transformatoren- und Kompressorraum (erster Bauabschnitt Anfang 1954), dem Bürotrakt mit Steigerwohnung, Waschkaue und Betriebsmagazin (zweiter Bauabschnitt Ende 1954) sowie Fördermaschinenhaus, Schachthalle und Roherzbunkern (1955). Es handelt sich um relativ schlichte, unterschiedlich hohe Klinkerbauten mit Satteldächern, die teilweise mit Gaupen oder Aufdächern besetzt sind. Ein großer Teil der originalen großen Stahlfenster sowie der Stahlschiebetore mit Verglasungen sind erhalten. Durch den Konkurrenzdruck ausländischer Erzeuger wurde die Förderung unrentabel und zum 30. April 1963 bereits wieder eingestellt. Die Gesamtfördermenge betrug 299.914 Tonnen Erz. 1971/72 wurden durch den Wasserverband Mittelhessische Wasserwerke in Gießen zwei Trinkwassergewinnungsbrunnen im Schacht installiert, die inzwischen wieder stillgelegt sind. Bis 2014 war eine Tierklinik in den Gebäuden untergebracht.

Als weitgehend vollständig erhaltene Grubenanlage der Nachkriegszeit, in der noch ein großer Bedarf an Inlandserz bestand, ist die Grube Königsberg von besonderer industriegeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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