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Der winkelförmige Bau besteht aus einem giebelständigen Fachwerkhaus des 18. Jhs. mit Krüppelwalm, und schöner Giebelfassade, dazu rechtwinklig ein Anbau. Die Erdgeschossfassade ist durchgehend; an der Giebelseite gleichmäßiges Fachwerk des ausgehenden 18. Jhs. mit starken Hölzern, aufwendiger Gebälkzone und halben Mann-Formen an den Eckpfosten. Als wichtiger, raumbildender Bestandteil des Straßenzuges ist das Haus mitsamt des überdachten Tores Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |