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Das große zweigeschossige massive Haus mit beidseitigem Krüppelwalm wurde 1741/42 als Pfarrhaus errichtet. Das unter großen Opfern der Gemeinde anstelle eines abgängigen Vorgängerbaus erbaute Pfarrhaus spielt in der Ortsgeschichte des 18. und 19. Jhs. eine große Rolle. Daneben sind städtebauliche Gründe - das Haus hat mitsamt seiner Einfriedung eine bedeutende Wirkung im Straßenbild - für seine Erhaltung als Kulturdenkmal anzuführen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |