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Giebelständiges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1698, in dessen Fachwerkgefüge sich niedersächsische und hessische Einflüsse begegnen. Im ersten Obergeschoss findet sich eine Fachwerkkonstruktion ohne Gerüstfiguren mit einer friesartigen Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich. Darüber im zweiten Obergeschoss und Giebel typisch hessische Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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