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Sachgesamtheit jüdisches Gräberfeld
Der ca. 1 km nordwestlich der Ortslage am Hundskopf gelegene Judenfriedhof war ursprünglich Eigengut der adligen Familie von Buseck genannt Münch und wurde bereits 1769 an die Gemeinde verkauft. Er diente den Orten Großen-Buseck, Alten-Buseck und Beuern, zeitweise auch Reiskirchen, Burkhardsfelden und Rödgen als Begräbnisplatz und brachte der Gemeinde jährlich eine Pacht von zwölf Gulden ein.
Das Friedhofsgelände, das die jüdische Gemeinde erst 1920 für 1867,50 Mark erwarb, umfasst 2911 qm. Es ist mit seinen zahlreichen, teils zerbrochenen, teils mutwillig zerstörten Grabsteinen und dem 1929 errichteten Ehrenmal für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Juden, einem Pfeiler mit trapezförmigem Abschluss und bekrönendem Davidsstern, ein anschaulicher Beleg für die früher im Busecker Tal lebende, außergewöhnlich große jüdische Minorität. Diese kam dadurch zustande, dass seit Anfang des 18. Jahrhunderts die reichsunmittelbare Ganerbenschaft aufgrund ihres Judenprivilegs Juden in so großer Zahl gegen Schutzgeld aufnahmen, dass in zeitgenössischen Berichten von einem „Klein Palästina" die Rede ist.
Der jüdische Friedhof von Großen-Buseck, der auf besonders eindringliche und einzigartige Weise die Familiengeschichte und den Untergang der einst bedeutenden jüdischen Kultusgemeinden im Busecker Tal dokumentiert, ist wegen seiner geschichtlichen Bedeutung Kulturdenkmal im Sinne einer Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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