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Sachgesamtheit jüdisches Gräberfeld
Auf dem kleinen, von einer Hecke abgegrenzten jüdischen Gräberfeld, das innerhalb des Gemeindefriedhofs an der Friedhofstraße liegt, stehen nur wenige Gräber aus der Zeit vor und nach dem Ersten Weltkrieg, da zuvor die Beerdigungen auf dem jüdischen Friedhof in Großen-Buseck stattfanden.
Das Gräberfeld, von dem nicht bekannt ist, wann es angelegt wurde, kann als ein Hinweis auf die gegen Ende des 19. Jahrhunderts voranschreitende Judenemanzipation interpretiert werden. Die jüdischen Bewohner Alten-Busecks, die nun auch eine eigene Synagoge in der Hofburgstraße hatten, ließen sich jetzt in der Regel nicht mehr auf dem abgelegenen Großen-Busecker Judenfriedhof beerdigen, sondern auf dem gemeindeeigenen Friedhof.
Als letzter Hinweis auf die im 18. und 19. Jahrhundert aufgrund des Judenprivilegs der Busecker Ganerben stark angewachsene jüdische Minorität in Alten-Buseck ist das jüdische Gräberfeld Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |