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Der Friedhof liegt im Süden Laubachs, jenseits der Wetter am Hellenberg. Das 572 qm umfassende, von Bäumen und Hecken abgegrenzte Areal enthält noch 43 Gräber. Das älteste Grab des ab 1800 belegten Friedhofes, das Grab von Herz Strauß, stammt aus dem Jahre 1855, das jüngste ist von 1931. Da die um 1780 errichtete Synagoge (Untere Lippe 25) im November 1938 zerstört wurde, ist der Judenfriedhof nun der einzige materielle Hinweis auf die in Laubach seit Anfang des 18. Jahrhunderts nachweisbare jüdische Gemeinde und muss somit aus geschichtlichen Gründen als schützenswerte Sachgesamtheit eingestuft werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |