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Der oben halbkreisförmig endende „Petri-Stein" aus rotem Sandstein erinnert durch folgende Inschrift an einen Mord im Jahr 1859: „Hier ward erschlagen : am 23. Feb. 1859 : Joh. Petri aus Albach : Fürstlich Solms Licher : Forstwart 78 Jahre alt. : der ihn erschlug : ward zum Tode verurteilt : am 13. April 1859 : und enthauptet zu Giessen : am 25. Juni 1859."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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