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Schmales, traufständig orientiertes Wohn- und Geschäftshaus in drei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus aus der Mitte des 19. Jhs. Die schlichte Fachwerkkonfiguration wird durch einfach verriegelte Stockwerkstreben in den Eckgefachen verfestigt. Auf Grund seiner geringen Ausdehnung inmitten großmaßstäblicher Bebauung kommt dem Haus besondere städtebauliche Qualität zugute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |