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Südwestlich außerhalb der Ortslage angesiedelte Zimmerei, bestehend aus Wohn- und Bürogebäude aus den 1940er Jahren, einer 1927 aus dem Ortskern translozierten ursprünglich als Schnurboden genutzten, offenen Halle und einer in den 1930er Jahren errichteten Zimmerhalle. Diese ist durch ihre historische Maschinenausstattung, die sich aus der Bauzeit original und noch funktionstüchtig erhalten hat, von technikgeschichtlicher Bedeutung; ungewöhnlich die von Pfetten überspannten Dreiecksbinder der Dachkonstruktion. Traufseitig schließt sich das ehemalige, massiv ausgeführte Kesselhaus an, in dem ursprünglich eine Dampfmaschine, später ein Elektromotor die Transmissionswelle antrieb. Das in unterschiedlichen Bauphasen erweiterte Wohnhaus in der Straßenansicht heute durch zwei Zwerchgiebel symmetrisch gegliedert und mit kleinteiligen Holzschindeln verkleidet. Die Anlage liegt heute inmitten eines Gewerbegebietes und ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |