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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Reinheim
  • Außerhalb 3
Teichscheuer
Flur: 5
Flurstück: 2

Die so genannte Teichscheuer befindet sich nördlich von Reinheim unmittelbar am Reinheimer Teich. Der Teich wurde bereits um 1630 von dem Wallmeister Meyer aus Gießen im Auftrag des Landgrafen Georg II von Hessen-Darmstadt angelegt, nachdem bereits Landgraf Ludwig V. 1625 sumpfige Wiesen von den Gemeinden Reinheim und Spachbrücken erworben hatte. Der Teich diente der Fischzucht, die kurzzeitig ihre Blüte erlebte, durch die Ereignisse des 30-jährigen Kriegs jedoch Einschränkungen erfuhr. Der See verlandete in Teilen und wurde in diesen Bereichen bereits 1650 als Wiese genutzt. Mitte des 18. Jahrhunderts war der See völlig verschlammt und die Fischzucht fand ihr Ende. Bereits Anfang des 17. Jahrhunderts wurde ein Teichhaus erbaut und vermutlich zwischen 1760 und 1790 gegenüber des Teichhauses die große Teichscheune errichtet. Sie war aufgrund der verstärkten landwirtschaftlichen Nutzung der Wiesen erforderlich geworden und diente zur Lagerung von Heu, das für die Pferde des Darmstädter Dragonerregiments bestimmt war. Durch einen Grundstückstausch mit der Großherzoglichen Domanialverwaltung im Jahr 1910 gelangte die Gemeinde Reinheim in den Besitz der herrschaftlichen Scheune, die im Gegensatz zu dem 1969 abgebrochenen Teichhaus bis heute erhalten blieb. Sie wird derzeit von einem Landwirt genutzt.

Die beeindruckende spätbarocke Scheune hat Abmessungen von 59,5 x 9,7 Meter und erreicht eine Firsthöhe von 10,35 Meter. Sie ist massiv in Bruchstein errichtet und mit einem Krüppelwalmdach mit Biberschwanzdeckung versehen. Nur in Höhe der Traufe sind die Kanten durch einen Sandsteinquaderstein betont. Die Scheune ist in drei Tennen mit den entsprechenden Toren auf beiden Längsseiten unterteilt, die wenigen Tür- und Fensteröffnungen sind von Sandsteingewänden gerahmt. Im Inneren zeigt sie eine Balkenkonstruktion, die Trennwände sind teilweise mit schmalen Ziegeln ausgemauert. Die vier Heustöcke sind vollflächig unterlüftet und mit leiterartigen "Luftkaminen" versehen, die von unten nach oben eine Luftzirkulation durch das gelagerte Heu ermöglichten.

Durch die Verwendung unterschiedlichen Mauermaterials weist die Scheune ein sehr lebendiges Erscheinungsbild auf. Sie ist als wertvolles Zeugnis der Regional- und Landesgeschichte sowie der bäuerlichen Wirtschaftsgeschichte aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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