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Das voluminöse Gebäude wurde um die Jahrhundertwende in prominenter Lage direkt am Bahnübergang als Gaststätte erbaut. Das zweigeschossige, massive Gebäude mit brüstungshohem, bossiertem Sockel, rundbogigen Fenstern und Türen in Sandsteingewänden im Erdgeschoss sowie über einem Gurtgesims rechteckigen Fenstern in Sandsteingewänden im Obergeschoss wird dominiert von einem Eckturm mit geschwungener Haube und zwei Giebeln nach Osten und Süden, deren Fachwerk sich heute verschindelt zeigt. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |