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Zu den ältesten und bedeutendsten Fachwerkbauten Reinheims gehört das giebelständige zweigeschossige Haus mit Krüppelwalm. Sein Gefüge stammt aus der Zeit um 1450 und zeigt steile hohe Streben mit Überblattungen. Das Obergeschoss kragt auf steilen Knaggen hervor. Aufgrund seiner großen bauhistorischen Bedeutung ist das Gebäude einschließlich des parallel angeordneten Nebengebäudes aus geschichtlichen, künstlerischen sowie aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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