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Das große, heute als Wohnhaus genutzte Gebäude, 1911 fertiggestellt, ist mit seiner Längsseite direkt in der Straßenflucht errichtet und wird hier mittig durch einen aufwändig gestalteten Eingang erschlossen. Das über zwei Vollgeschosse errichtete Gebäude bezieht seine dominante Wirkung im Straßenbild neben der gleichmäßigen Fensteranordnung hauptsächlich durch das hoch aufragende, abgewalmte, schiefergedeckte Mansarddach, das durch vier Dachgauben im unteren und drei über den Zwischenräumen angeordneten kleinen Gauben im oberen Dachgeschoss auffällig betont wird. Die Fenster verfügen teilweise noch über Fensterverschlüsse und Klappläden des 19. Jahrhunderts. Die rundbogig abschließende Eingangstür wird von einer profilierten Rundbogenverdachung bekrönt und von flachen Lisenen mit Basen und Kapitellen begleitet.
Das ehemals durch die Finanzverwaltung genutzte Gebäude ist aus geschichtlichen und aufgrund seiner ausgewogenen Proportionierung und Gestaltung auch aus künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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