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Nördlich der Eisenbahn wurde zu Beginn des 20. Jhs. eine planmäßige Siedlung kleiner Arbeiterwohnhäuser im Landhausstil erbaut. Auf langen Parzellen stehen die giebelständigen eingeschossigen Häuser mit Drempel und Krüppelwalm. Siedlungsgeschichtliche und sozialgeschichtliche Gründe sprechen für die Erhaltung dieser Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |