Hof Illbach 91
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Reinheim
  • Hof Illbach
  • Hahner Straße 91
  • Die Illbacher Straße
  • Die Hauswiese
  • Der Lustgarten
Hofgut Illbach
Flur: 15
Flurstück: 5, 53, 54, 6/1, 6/2, 63, 64, 65, 7

Westlich, außerhalb der Ortslage von Reinheim befindet sich der großzügige Ökonomiehof als fast geschlossene Anlage aus mehreren Gebäuden, die sich um einen rechteckigen Hof gruppieren. Herausragender Bau ist der traufseitig aufgestellte Wohnbau, der sich zweigeschossig über einem hohen Kellergeschoss erhebt. Die eng gereihten, mit Klappläden ausgestatteten Fenster, die im Obergeschoss mit einem Gesimsband anstelle einzelner Fensterbänke zusammengebunden sind, prägen die Fassade ebenso wie der über eine zweiläufige, geschwungene Freitreppe zugängliche Eingang. Die Fassadengestaltung des auf 1836 datierten Herrenhauses steht noch in spätbarocker Tradition. An das stattliche Wohngebäude schließt sich eine aus Bruchstein gefügte Scheune mit zentraler Haupteinfahrt an. Ein östlich anschließendes, niedrigeres Nebengebäude ist über massivem Erdgeschoss als Fachwerkkonstruktion erbaut. Eingeschossig bleibt die östliche Remise, die eine unregelmäßige Reihung aus bogig abschließenden Einfahrten aufweist. Der Durchgang zum Garten wird von einem kleinen Dachreiter markiert. Nach Süden hin wurde im 20. Jahrhundert ein weiteres Wohngebäude ergänzt, das über einem Sockelgeschoss als eingeschossiger Bau mit ausgebautem Dachgeschoss und breiter Fledermausgaube konzipiert ist.

Die gesamte Anlage ist aufgrund ihres geschlossenen Bildes und der aus unterschiedlichen Epochen erhaltenen Gebäude einschließlich der sich nach Osten anschließenden Gartenanlage mit Teich und der Allee aus wirtschaftsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen als Gesamtanlage geschützt, das Herrenhaus als Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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