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Das um 1900 errichtete Ehrenmal erinnert an den Krieg 1870/71. Über bossiertem Sockel erhebt sich der stehende geschliffene Granitquader mit Schriftfeldern. Ein aus Bronze gegossener Soldat mit Fahne und Gewehr steht auf diesem in Siegerpose. Geschichtliche Gründe sprechen für seine Erhaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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