Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der voluminöse zweigeschossige Schulbau erhebt sich auf winkelförmigern Grundriss in roh behauenem Quader- Sandsteinmauerwerk. Neben dem neugotischen Portal das hessische Wappen mit den Erbauungsdaten 1902 und 1903. Außer der baukünstlerischen Qualität, die sich in den ausgewogenen Proportionen, den Sandsteingewänden und der verzierten Haustür dokumentiert, sprechen ortsgeschichtliche Gründe für die Erhaltung der Schule als Kulturdenkmal. Zum Denkmalumfang gehört die Umfassungsmauer mit dem schmiedeeisernen Zaun.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |