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Der Standort der ehemaligen Stadtmühle ist an dieser Stelle bereits seit dem 16. Jh belegt. Der fast rechteckig geschlossene Mühlenhof stammt in seiner Bausubstanz aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Das breitgelagerte, zweigeschossige, massive Torgebäude ist im Sandsteingewände des Korbbogens datiert mit Inschrift (1838). Ein ungestörtes Fachwerkgefüge in enger Hölzerstellung zeichnet das zweigeschossige breitgelagerte Haupthaus aus. Vierzonig eingeteilt, dient es in seiner östlichen Hälfte als Wohnhaus, in seiner westlichen als Mühlenbau. Die beiden originalen Haustüren besitzen künstlerischen Wert und zeigen noch deutlich die unterschiedliche Nutzung. Der obere Teil der Nebentür zum Wirtschaftstrakt kann separat geöffnet werden. Reste der technischen Einrichtung und der Mühlengraben sind noch vorhanden. Wegen seiner Bedeutung für die regionale Wirtschaftsgeschichte ist der Hof in seiner Gesamtheit zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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