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Schon vor dem Dreißigjährigen Krieg bestand im Ortskern neben der Kirche eine herrschaftliche Hofanlage Der von Rodenstein, die durch Erbgang an Die von Hatzhausen überging. 1836 gelangt der Besitz an Hessen. Der heutige große rechteckige Ökonomiehof wird durch das zweigeschossige voluminöse Herrenhaus geprägt, 1911 anstelle des alten Fachwerkhauses in neobarocken Formen mit abgewalmtem Mansarddach errichtet. Es ist mit einem Mittelrisalit zum Hof und einem Balkon zum Garten ausgestattet und seine Fassade wird durch Lisenen und geohrte Fenstergewände gegliedert.
Wegen der Bedeutung für die Orts- und Wirtschaftsgeschichte der Region ist die gut erhaltene Ökonomiehofanlage des 19. Jhs. inklusive des Herrenhauses als Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |