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Das nach seinem äußeren Erscheinungsbild der Zeit um 1900 zuzuordnende Gebäude ist über einem Kellersockel eingeschossig errichtet und zeigt in Gebäudemitte eine Giebelfassade mit hohem Drempel. Beidseitig hiervon wird das Dach traufseitig, jedoch auf unterschiedlicher Höhe, fortgeführt und bildet zur Ostseite hin einen weiteren Giebel aus. Westlich ragt aus dem an das Nachbargebäude anschließenden Dach ein hoher, den Gebäudefirst überragender Schlauchturm auf, der zur Straßenseite hin durch drei annähernd quadratische Lüftungsöffnungen gegliedert ist. Während westlich im Erdgeschoss vermutlich sekundär eine Garage eingefügt ist, zeigt das Erdgeschoss ansonsten drei gleichformatige Fensteröffnungen, die von Klappläden begleitet sind. Das holzschindelverkleidete Giebelfeld wird durch ein dreiteiliges Fensterband geprägt, das von einer horizontalen Verdachung überfangen wird und von einem Okulus zum First hin fortgeführt wird. Das aufwändig gestaltete Gebäude, das vermutlich erst sekundär seine Funktion als Feuerwehrgerätehaus erhielt, ist als örtlich wichtiger Gemeinschaftsbau aus geschichtlichen sowie aus künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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