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Gusseiserne Handschwengelpumpe, um 1900 errichtet am südlichen Beginn des Ortes am Rand einer unbebauten, weitläufigen Wiesenfläche. Pumpenkörper in sehr schlanker Form weist Verzierungen auf, der Brunnentrog aus Sandstein ebenfalls erhalten. Kulturdenkmal aufgrund der Bedeutung für die ehemalige dörfliche Wasserversorgung aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |