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Massives, zweigeschossiges Wohnhaus von 1866, verputzt, im Giebel jeweils ein Okulus. Die hochrechteckigen Fenster eingefasst mit Sandsteingewänden und Klappläden. Die drei westlichen Fenster des Obergeschosses mit horizontalen Verdachungen akzentuiert. Das Gebäude entspricht dem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für Pfarrhäuser üblichen Typus. Zum spätklassizistischen Pfarrhaus dazugehörig die das Flurstück einfriedende Sandsteinmauer mit massiven Torpfosten sowie der östlich gelegene Pfarrgarten. Kulturdenkmal aus bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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