Landgrafenstraße 52 Rathaus, ehem. Amtsgericht
Landgrafenstraße 52 Rathaus, ehem. Amtsgericht
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Werra-Meißner-Kreis
Hessisch Lichtenau
  • Landgrafenstraße 52
Rathaus
Flur: 15
Flurstück: 152/9

Außerhalb der umwehrten Kernstadt wurde im Jahr 1895 ein neues Gerichtsgebäude erbaut. Der massive Baukörper erhebt sich zweigeschossig und wird an der rechten Fassadenseite durch einen die Gebäudehöhe erklimmenden Treppengiebel besonders akzentuiert. Darüber hinaus wird der Aufriss dieser Seite durch die hohen Fenster des Erdgeschosses mit schmalen Überfangbogen besonders betont. Seit 1962 Sitz der Stadtverwaltung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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