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Am Hausberghang 1911/12 als großzügiges Einfamilienwohnhaus errichtet; geplant und ausgeführt von dem in Butzbach ansässigen Baugeschäft Gebrüder Vogt und anschließend sofort zum Verkauf angeboten. Geschäftsförderndes Schlagwort im Hintergrund war die "Gartenstadt Butzbach", unter dem am Hausberghang von den Gebrüdern Vogt gleichzeitig eine Anzahl weiterer Wohnbauten verwirklicht wurde. Der Käufer des "Waldhauses Werdenfels" erhielt 1912 die Genehmigung, ein "Gärtnerwohnhaus" (vgl. Am Zipfen 10) als Nebengebäude zu errichten. Das entstandene Bauensemble, das zu späterer Zeit auch als Gaststätte genutzt wurde, ist von einer Architektur geprägt, die durch Dachformen und Details wie vertikale Verbretterung einen Bezug zur umgebenden Landschaft suggeriert (Landhausstil). Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist das großzügig bemessene, jedoch inzwischen parzellierte Grundstück mit einem stattlichen Baumbestand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |