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Korbruhen dienten Bauern Händlern als Raststätte und Ablage für ihre auf dem Rücken getragenen Lasten auf dem Weg zwischen Hof und Feldlage, beziehungsweise auf die Märkte. Auf Münzenberger Gemarkung sind drei dieser sandsteinernen Bänke erhalten, von denen zwei unter Denkmalschutz stehen. Die dritte am Friedberger Weg wurde zwischenzeitlich vollständig erneuert und hat ihren Denkmalstatus verloren. Die Ruhe am Sandweg markiert zudem eine Kreuzung mehrerer Altstraßen und Geleitstraßen, die aus dem Mittelalter, respektive der frühen Neuzeit stammen dürften. Hier ist besonders der von Süden kommenden Judenpfad zu nennen, der sich südlich der L 3135 deutlich als Hohlweg in das Gelände eingetieft hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |