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1907 wurde im unteren Kurpark der Pavillon mit Zeltdach, offenem Säulenvorbau und einer halbrunden Terrasse an der Lithiumquelle errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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