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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Giebelständiges Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1656 an der Ecksituation zur Ratsgasse. Über hohem, verputztem Untergeschoss folgt ein Fachwerkobergeschoss mit einem Gerüstraster, das an die niedersächsische Fachwerklandschaft erinnert. Typisch ist die friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich. Die Eckständer sind mit Girlanden und Vasen versehen, darunter hebt eine Holzbüste die Gebäudeecke hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |