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Das kleinmaßstäbliche Haus aus dem 19. Jh., das sich in einem konstruktiven Fachwerkgefüge aus Stockwerkstreben in den Eckgefachen über einem hohen, massiven Sockel erhebt, diente den in den umliegenden Mühlen arbeitenden Tagelöhnern als Wohnbehausung und ist daher aus sozialgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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