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Traufständig erschlossenes Einhaus aus der Mitte des 18. Jhs. in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel mit Kellereingang; rechts befindet sich der Wohntrakt in einer einfachen Fachwerkkonstruktion, die von 3/4-Streben in den Eckgefachen verfestigt wird, links der schmal bemessene Wirtschaftsteil. Rechts neben der angesprochenen Gebäudegruppe wurde später ein weiteres Wirtschaftsgebäude hinzugefügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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